Im Zuge der Auslagerung von ausgewählten Verwaltungsaufgaben wurde auch der Genehmigungsvorgang für die Eintragung von bestimmten Änderungen an Fahrzeugen von der Landesregierung an Nichtamtliche Sachverständige (NASV) vergeben.
Für den Bürger bedeutet dies, dass er/sie sich zwecks der Genehmigung bestimmter Änderungen/Umbauten am Fahrzeug nicht mehr an die Landesprüfstelle wendet, sondern direkt an einen der von der Landesregierung ermächtigten NASV.
Das ZT datenforum ist seit 2006 vom Land beauftragt den elektronischen Aktenlauf zu gewährleisten und ist zudem ermächtigt für das Land die Änderungen in die Genehmigungsdatenbank einzutragen.
- ELAK elektronischer Akt und Aktenlauf
- Amtssignatur
- Verwaltungsvereinfachung und Kosteneinsparung
- Bürgerservice